Die Fülle an steuerrechtlichen Vorschriften für gemeinnützige Einrichtungen sorgt dafür, dass dieser Bereich im wahrsten Sinne des Wortes "ein Fall für sich" ist. In unserer Kanzlei bildet die steuerliche Beratung und Betreuung von Vereinen, Verbänden und anderen steuerbegünstigten Institutionen daher ein eigenes Beratungsfeld.
Beratungsleistungen für gemeinnützige Einrichtungen
Wir helfen Ihnen dabei, Ihre steuerlichen Pflichten wahrzunehmen und zu erfüllen. Dabei zeigen wir Ihnen Wege, wie sich gemeinnützigkeitsrechtliche Anforderungen praktikabel umsetzen lassen. Wir sorgen dafür, dass Ihre Gemeinnützigkeit nicht gefährdet ist.
Steuerberatung
- Erklärung zur Überprüfung der Gemeinnützigkeit
- Steuererklärungen
- Gestaltungsberatung
Schwerpunkt Gemeinnützigkeit
- Steuerliche Einordnung von (wirtschaftlichen) Aktivitäten
- Spenden und Sponsoring – steuerliche Beurteilung
- Überprüfung von Satzungen und Verträgen
- Mittelverwendungsrechnung
- Verwendungsnachweis
Rechnungswesen
- Finanzbuchhaltung
- Lohnbuchhaltung
- Jahresabschluss
- Einnahmen-Überschussrechnung